Firmenphilosophie
Vereidigter Sachverständiger | Bewertung von Grundstücken
Die Wahl eines Sachverständigen
Die Beauftragung des Sachverständigen zur Erstattung eines Gutachtens über den Wert einer
Immobilie ist Vertrauenssache, denn tatsächlich bewerten Sachverständige des Grundstücksmarktes
Immobilien nicht durchgehend gleich.
Grundsätzlich gibt es einerseits Ermessensspielräume hinsichtlich der Wertespannen aufgrund des
tatsächlich im Markt nicht vorhandenen nur einen Wertes für eine Immobilie, weil es hier immer auch
sogen. "Wertewolken" auf der Basis einer beachtlichen Streubreite zeitnah bereits erzielter Preise
für vergleichbare oder ähnliche Immobilien gibt. Andererseits gibt es auch Qualitätsunterschiede,
die sich aus dem Fachwissen, der Befähigung und der Kompetenz des jeweiligen Sachverständigen selbst
ergeben.
Für Sie als Auftraggeber einer Immobilienbewertung muss Ihr persönliches Interesse an vorderster
Stelle stehen - es geht um Ihre Kapitalwerte, Ihr Investment und Ihre Rendite!
Dieses Interesse muss verstanden und von Ihrem Sachverständigen sachgerecht berücksichtigt
werden.
Tätigkeit des Sachverständigen
Hierbei wird Ihr Sachverständiger insbesondere den Grund der Beauftragung im Rahmen des zulässigen
Ermessensspielraums und der Bandbreite des Marktes in Ihrem Interesse fördernd würdigen.
Selbstverständlich wird er Ihnen erklären, wo die Besonderheiten und wo die Stärken bzw.
Schwächen Ihres Grundstücks liegen und warum grundstücksbezogene Rechte sich in welcher Weise auf
den Immobilienwert auswirken. Hierbei kann er Ihnen im Rahmen seines Beratungsrechts auch
Empfehlungen zur Gestaltung grundstücksbezogener Rechte ggf. im Falle einer Nachlassregelung z.B.
im Rahmen einer Schenkung oder Übertragung von Rechten bzw. Einräumung von Wohnungs- oder
Nießbrauchrechten geben.
Insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten sind Gestaltungen von Rechten an Grundstücken,
Wohnungs- und Teileigentumen oder Erbbaurechten etc. bei Grundstücksbewertungen wichtig - ein
qualifizierter Sachverständiger wird Ihnen empfehlen, diesbzgl. Aspekte auch mit Ihrem Rechtsanwalt
und Steuerberater zu beraten.
Alle Beteiligten, also Ihre Rechtsanwälte, Ihre Steuerberater, Ihre Partner oder Ehegatten und
Ihre Familie sowie auch ggf. beteiligte Behörden und Gerichte sollten ein hohes Maß an Vertrauen
in die Kompetenz Ihres Sachverständigen setzen.
Voraussetzung für dieses Vertrauen sollte grundsätzlich eine sich aus dem Markt ableitende
Empfehlung oder noch besser die Empfehlung einer Persönlichkeit des privaten oder geschäftlichen
Umfeldes sein, deren Erfahrung, Kompetenz und Glaubwürdigkeit Grundlage hierfür ist.
Die Philosophie des Sachverständigenbüros Alexander Stang
Meine Philosophie ist es Ihnen umfassend zu dienen. Ich will, dass Sie einen objektivierbaren
Nutzen von einer Grundstücksbewertung durch mich sichern.
Die Bewertung Ihrer Immobilie erfolgt hierbei mit größter Umsicht, bester Recherche aller
Grundlagen und aller Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der zum aktuellen oder einem früheren
Bewertungsstichtag bestehenden Marktlage. Ein sachgerecht und einspruchsfest begründetes Gutachten
ist sowohl für die Ermittlung des "Markt- oder Verkehrswertes" zu einem festgelegten
Bewertungsstichtag als auch für die Ermittlung des "Beleihungswertes" durch oder für Kreditinstitute
wie Banken und Versicherungen bzw. "Versicherungswerte" mit langfristigen Betrachtungszeiträumen
über die Dauer von Kreditverträgen und die Standzeit der Objekte erforderlich.
Lernen Sie ein erfolgreiches Sachverständigenbüro kennen.

Saarbrücken : Seniorenwohnheim
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Berlin-Friedrichshain: Ausstellungsgebäude für Modelabels
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Berlin-Treptow: ehemaliges Rundfunkgebäude
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Berlin-Grunewald: Botschaftsgebäude
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Berlin-Mitte (Checkpoint Charlie): Wohn- und Geschäftshaus
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Berlin-Mitte (Unter den Linden): ehemaliges Botschaftsgebäude als Geschäftshaus
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Berlin-Mitte: Hotelgrundstück
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Berlin-Lichtenberg: Hotel- und Shoppingcenter (Rohbau-Ruine)
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Berlin-Weißensee: Wohn- und Geschäftshaus
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Berlin-Tiergarten: Bodenwertermittlung für das Areal "Klingelhöfer Dreieck" vor Neubebauung
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Berlin-Tiergarten: Erbbaurecht/Sozialer Wohnungsbau
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Berlin-Lübars: Einkaufszentrum
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Berlin-Weißensee: Bürohauskomplex
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Berlin-Weißensee: Bürohauskomplex
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Berlin-Kreuzberg: Wohnheimkomplex
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